Wer eine Immobilie erbt, sieht sich oft zuerst mit der Frage der Erbschaftssteuer konfrontiert — bevor überhaupt entschieden ist, ob die Immobilie behalten, vermietet oder verkauft wird. Mit dem Rechner unten lässt sich auf Basis von Verwandtschaftsgrad, Immobilienwert und weiterem Vermögen eine erste Einschätzung der anfallenden Steuer ermitteln.
Erbschaftssteuer-Rechner
Steuerklassen und Freibeträge
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Dieser bestimmt sowohl den persönlichen Freibetrag als auch die anzuwendende Steuerklasse:
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | II |
| Sonstige / nicht verwandt | 20.000 € | III |
Vom Gesamtwert des Erbes (Immobilie plus sonstiges Vermögen wie Bankguthaben oder Wertpapiere) wird der Freibetrag abgezogen. Auf den verbleibenden, steuerpflichtigen Betrag wird je nach Steuerklasse und Höhe ein Steuersatz zwischen 7 % und 50 % angewendet — in Steuerklasse I beginnend bei 7 % für die ersten 75.000 €, in Steuerklasse II und III deutlich höher.
Das Familienheim: steuerfrei erben
Eine wichtige Ausnahme ist die Familienheim-Regelung: Erben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder eine vom Erblasser selbst genutzte Immobilie und bewohnen diese mindestens zehn Jahre lang weiter, bleibt sie vollständig von der Erbschaftssteuer befreit — und zwar zusätzlich zum persönlichen Freibetrag, unabhängig vom Wert der Immobilie.
Wichtig: Wird die Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre verkauft oder nicht mehr selbst bewohnt (außer aus zwingenden Gründen, etwa Pflegebedürftigkeit), kann die Steuerbefreiung nachträglich entfallen.
Immobilienwert vs. Verkehrswert: Was zählt fürs Finanzamt?
Für die Berechnung der Erbschaftssteuer ermittelt das Finanzamt einen eigenen Steuerwert der Immobilie — in der Regel nach dem Vergleichswert- oder Sachwertverfahren. Dieser pauschal ermittelte Wert liegt in der Praxis häufig über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert, insbesondere bei Immobilien mit individuellen Mängeln oder besonderer Lage.
Erscheint der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch, kann ein unabhängiges Verkehrswertgutachten einen niedrigeren, marktgerechten Wert belegen und so die Steuerlast spürbar reduzieren. Eine aktuelle Werteinschätzung schafft hier Klarheit — unabhängig davon, ob die Immobilie am Ende behalten oder verkauft wird.
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