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Immobilie geerbt — Was nun?

Ein Erbe ist oft mehr als eine finanzielle Transaktion. Es ist ein emotionales Vermächtnis, das Fingerspitzengefühl und fundiertes Wissen erfordert. Wir begleiten Sie durch die ersten Schritte.

Geerbte Immobilie verkaufen DresdenErbimmobilie verkaufen

Was muss ich nach dem Erbfall sofort tun?

Erbschein & Grundbuch

Beantragen Sie zeitnah den Erbschein beim Nachlassgericht. Er dient als Legitimation für die Grundbuchberichtigung. Innerhalb von zwei Jahren ist die Grundbuchänderung kostenfrei.

Versicherungsschutz

Informieren Sie die Gebäudeversicherung über den Erbfall und prüfen Sie, ob der Schutz bei Leerstand weiter besteht. Heizung auf Frostschutz, Schlüssel sichern.

Der Todesfall ist eingetreten. Bevor Sie über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung nachdenken, müssen drei Dinge passieren. Einen umfassenden Leitfaden zum Immobilienverkauf in Dresden finden Sie in unserem Ratgeber.

  1. Erbschein beantragen Ohne Erbschein können Sie die Immobilie nicht verkaufen. Der Antrag geht an das Nachlassgericht — in Dresden das Amtsgericht Dresden, Lothringer Straße 1. Bearbeitungszeit: vier bis acht Wochen, manchmal länger. Kosten: abhängig vom Nachlasswert, bei einer Immobilie im Wert von 300.000 € etwa 800–1.200 €. Liegt ein notarielles Testament vor, kann der Erbschein unter Umständen entfallen — prüfen Sie das mit einem Notar.

  2. Grundbuch berichtigen lassen Der Erbe muss als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Das ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kostenfrei. Danach fallen Gebühren an. Mein Rat: sofort erledigen, nicht aufschieben.

  3. Immobilie sichern Heizung laufen lassen (Frostschutz!), Versicherung prüfen, Schlüssel sichern. Leerstand birgt Risiken — Vandalismus, Wasserschäden, Wertverlust. In Dresden habe ich Fälle erlebt, in denen sechs Monate Leerstand 15.000 € Folgekosten verursacht haben.

Sollte ich die geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Diese Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Lebensplanung und der Renditeerwartung ab. Eine objektive Matrix hilft bei der Orientierung:

Option 01

Eigennutzung

  • Steuerfreiheit nach 10 Jahren Bewohnen
  • Emotionale Verbundenheit
  • Sanierungskosten beachten
Option 02

Vermietung

  • Langfristiger Vermögensaufbau
  • Monatlicher Cashflow
  • Aufwand als Vermieter
Option 03

Verkauf

  • Sofortige Liquidität
  • Aufteilung in Erbengemeinschaft
  • Keine laufenden Kosten mehr

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Aber es gibt klare Kriterien:

Verkaufen, wenn:

  • Sie die Immobilie nicht selbst nutzen können oder wollen
  • Der Zustand erhebliche Investitionen erfordert, die Sie nicht tragen können
  • Die Erbschaftssteuer aus dem Vermögen finanziert werden muss
  • Mehrere Erben beteiligt sind und keine Einigung über die Nutzung besteht

Vermieten, wenn:

  • Die Immobilie in gutem Zustand ist
  • Die Lage eine solide Rendite verspricht (in Dresden ab 4 % Nettomietrendite)
  • Sie langfristig Vermögen aufbauen möchten
  • Die Erbschaftssteuer anderweitig finanzierbar ist

Selbst nutzen, wenn:

  • Die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation passt
  • Der Standort stimmt
  • Wichtig: Bei Eigennutzung innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall entfällt unter Umständen die Erbschaftssteuer (Familienheim-Regelung für Ehepartner und Kinder, Wohnfläche bis 200 m²)

Was passt zu Ihnen — Verkaufen, Vermieten oder Selbst nutzen?

Beantworten Sie 5 kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Orientierung.

1. Wie weit ist Ihr aktueller Wohnort von der geerbten Immobilie entfernt?

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf eine geerbte Immobilie?

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / Lebenspartner500.000 €Klasse I
Kinder / Enkel400.000 € / 200.000 €Klasse I
Geschwister / Neffen20.000 €Klasse II
Besonderheit: Die “Familienheim-Regelung” ermöglicht Kindern eine steuerfreie Übernahme, wenn sie das Haus mindestens 10 Jahre selbst bewohnen (Wohnfläche bis 200 m²).

Die Erbschaftssteuer ist oft die größte Sorge — und gleichzeitig das am meisten missverstandene Thema.

Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €

Steuerklassen und Sätze:

  • Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder): 7–30 %, je nach Wert über Freibetrag
  • Steuerklasse II (Geschwister, Neffen): 15–43 %
  • Steuerklasse III (Nicht-Verwandte): 30–50 %

Bewertung durch das Finanzamt: Das Finanzamt bewertet die Immobilie eigenständig — und liegt dabei häufig über dem tatsächlichen Marktwert. Sie haben das Recht, ein Gegengutachten vorzulegen. In Dresden habe ich Fälle erlebt, in denen die Finanzbehörde eine Wohnung mit 320.000 € bewertete, die real für 265.000 € verkauft wurde. Das Gutachten hat der Erbin 8.500 € Steuern gespart. Ein Aufwand, der sich fast immer lohnt.

Was viele nicht wissen: Seit der Änderung des Bewertungsgesetzes 2023 hat sich die Berechnungsmethode des Finanzamts geändert. Die Bewertung fällt häufig höher aus als zuvor. Prüfen Sie den Bescheid kritisch.

Erbschaftssteuer-Rechner

Muss ich Spekulationssteuer zahlen, wenn ich die Erbimmobilie verkaufe?

Die 10-Jahres-Frist nach §23 EStG beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem Kaufdatum des Erblassers. Hat Ihre Mutter die Wohnung 2014 gekauft und Sie erben sie 2026, ist der Verkauf sofort steuerfrei — die Frist ist längst abgelaufen.

Hat der Erblasser die Immobilie erst 2020 gekauft, läuft die Frist bis 2030. Ein Verkauf vor 2030 wäre steuerpflichtig — der Gewinn (Verkaufspreis minus damaliger Kaufpreis minus Nebenkosten) wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Mit dem Spekulationssteuer-Rechner ermitteln Sie konkret, ob und in welcher Höhe beim Verkauf Ihrer Erbimmobilie Steuern anfallen. Jetzt zum Spekulationssteuer-Rechner

Was tun, wenn mehrere Erben an der Immobilie beteiligt sind?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen erben. Und sie ist häufig der Beginn von Konflikten.

Das Grundproblem: Alle Entscheidungen erfordern Einstimmigkeit. Ein Erbe will verkaufen, der andere behalten, der dritte will "erstmal abwarten". Ohne Einigung passiert nichts — außer dass die Immobilie verfliegt, Kosten entstehen und der Wert sinkt.

Ein neutraler Dritter — ein Makler oder Mediator — kann helfen, die Situation zu lösen. In meiner Erfahrung scheitern Erbengemeinschaften nicht an den Zahlen, sondern an der Kommunikation. Wenn alle Beteiligten eine ehrliche Wertermittlung vorliegen haben, findet sich fast immer ein Weg.

Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Jeder Miterbe kann sie beantragen. Aber Vorsicht: Teilungsversteigerungen erzielen in der Regel 20–30 % unter dem Marktwert. Niemand gewinnt dabei wirklich.

Wie schätze ich den Zustand der Erbimmobilie realistisch ein?

Sanierungsstau: Viele Erbimmobilien in Dresden stammen aus der Gründerzeit oder der DDR-Ära. Dach, Heizung, Fenster, Elektrik — die typischen Problemfelder. Bevor Sie investieren, lassen Sie den Zustand professionell einschätzen. Nicht jede Sanierung erhöht den Verkaufspreis proportional.

Entrümpelung: Ein vollmöblierter Haushalt eines verstorbenen Angehörigen ist emotional belastend. Es gibt in Dresden spezialisierte Entrümpelungsunternehmen, die sensibel und professionell arbeiten. Kosten: 2.000–5.000 € für eine Wohnung, 5.000–10.000 € für ein Haus. Der Aufwand lohnt sich — eine entrümpelte Immobilie verkauft sich deutlich besser und schneller.

Wertermittlung: Lassen Sie den Wert nicht vom Finanzamt-Bescheid ableiten. Ein unabhängiges Gutachten oder eine fundierte Markteinschätzung durch einen lokalen Makler gibt Ihnen die richtige Basis für alle weiteren Entscheidungen.

Wie läuft der Verkauf einer Erbimmobilie in Dresden ab?

1.Erbschein und Grundbuchberichtigung abschließen

2.Zustand der Immobilie dokumentieren und bewerten lassen

3.Steuerliche Situation klären (Erbschaftssteuer, Spekulationssteuer)

4.Unterlagen zusammenstellen: Erbschein, Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, ggf. Teilungserklärung

5.Vermarktungsstrategie festlegen: "Wie besehen" oder nach kosmetischer Aufbereitung?

6.Professionelle Vermarktung: Exposé, Portale, ggf. diskrete Vermarktung

7.Besichtigungen und Verhandlung

8.Notartermin und Übergabe

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Erbimmobilie?

Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll

Grundbuchauszug (aktuell, mit Eintragung des Erben)

Energieausweis (Pflicht seit 2014 bei jedem Verkauf)

Grundriss und Wohnflächenberechnung

Bei ETW: Teilungserklärung, WEG-Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung

Ggf. Denkmalschutzbescheid

Letzte Nebenkostenabrechnungen (bei Vermietung: Mietvertrag, Mieterliste)

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Erbfall einschätzen lassen

Häufig gestellte Fragen

Ich habe eine Immobilie geerbt — was muss ich beachten?
Bei einer geerbten Immobilie gibt es einige Besonderheiten: Zunächst muss die Erbfolge geklärt sein (Erbschein oder notarielles Testament). Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. Steuerlich ist relevant, ob die 10-Jahres-Haltefrist bereits abgelaufen ist. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und arbeiten bei Bedarf mit spezialisierten Erbrechtsanwälten zusammen.
Muss ich die geerbte Immobilie sofort verkaufen?
Nein. Es gibt keinen zeitlichen Zwang. Aber: Leerstand kostet Geld (Nebenkosten, Versicherung, Instandhaltung), und die Erbschaftssteuer wird unabhängig vom Verkauf fällig. Je länger Sie warten, desto höher die laufenden Kosten.
Wie lange dauert der Verkauf einer Erbimmobilie?
Im Schnitt vier bis sechs Monate — länger als bei einem "normalen" Verkauf, weil Erbschein und Grundbuchberichtigung vorgeschaltet sind. Planen Sie zusätzlich 6–10 Wochen für die Vorbereitung ein.
Kann ich die Erbschaftssteuer durch den Verkauf finanzieren?
Ja, das ist der häufigste Grund für den Verkauf von Erbimmobilien. Beachten Sie: Die Erbschaftssteuer wird innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Steuerbescheids fällig. Stundung ist möglich, muss aber beantragt werden.
Was, wenn die Immobilie weniger wert ist als die Erbschaftssteuer-Bewertung?
Legen Sie ein Gegengutachten vor. Das Finanzamt ist verpflichtet, einen niedrigeren Wert zu akzeptieren, wenn er durch ein Sachverständigengutachten belegt wird. Kosten für ein Gutachten: 1.500–3.000 € — in vielen Fällen die beste Investition, die Sie machen können.
Wer trägt die laufenden Kosten während des Verkaufsprozesses?
Der Erbe — ab dem Tag des Erbfalls. Nebenkosten, Grundsteuer, Versicherung, ggf. Hausgeld bei einer Eigentumswohnung. Bei einer Erbengemeinschaft werden die Kosten anteilig geteilt.
Kann ich eine vermietete Erbimmobilie mit Mieter verkaufen?
Ja, "Kauf bricht nicht Miete" (§566 BGB). Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Vermietete Wohnungen erzielen in der Regel 10–20 % weniger als leerstehende — aber dafür haben Sie Mieteinnahmen bis zum Verkauf.
Brauche ich einen Anwalt oder Steuerberater?
Bei einfachen Erbfällen (ein Erbe, klares Testament) reicht oft der Notar. Bei Erbengemeinschaften, strittigen Testamenten oder komplexen Steuersituationen empfehle ich dringend einen Fachanwalt für Erbrecht und einen Steuerberater. Die Kosten sind überschaubar — die Fehler, die Sie ohne Beratung machen können, sind es nicht.
Was passiert mit einer bestehenden Finanzierung des Erblassers?
Der Erbe übernimmt die Darlehensschuld. Sie können das Darlehen übernehmen, umschulden oder bei Verkauf ablösen. Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen — prüfen Sie das frühzeitig mit der Bank. Im Todesfall des Darlehensnehmers ist eine Kündigung mit sechs Monaten Frist möglich.