Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke in Deutschland. Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt. Es wird beim Amtsgericht geführt - in Dresden am Amtsgericht Dresden, Lothringer Straße 1.
Das Grundbuch ist öffentlich. Jeder, der ein “berechtigtes Interesse” nachweisen kann (z.B. Kaufinteresse), darf Einsicht nehmen. Eigentümer können jederzeit einen Auszug anfordern.
Aufbau: Die drei Abteilungen
Bestandsverzeichnis
Beschreibt das Grundstück - Lage, Größe, Flurstücksnummer. Änderungen (z.B. Teilung oder Verschmelzung) werden hier dokumentiert.
Abteilung I — Eigentümer
Wer ist Eigentümer? Seit wann? Auf welcher Grundlage (Kauf, Erbfolge, Schenkung)? Bei Erbengemeinschaften stehen alle Erben hier.
Abteilung II — Lasten und Beschränkungen
Hier wird es interessant. Eingetragen werden:
- •Wegerechte (Nachbar darf über Ihr Grundstück gehen/fahren)
- •Nießbrauchrechte (jemand darf die Immobilie nutzen, obwohl sie Ihnen gehört)
- •Vorkaufsrechte (z.B. der Gemeinde)
- •Wohnrechte (jemand darf dort wohnen, auch wenn die Immobilie verkauft wird)
- •Baulasten (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen)
Abteilung III — Grundpfandrechte
Hier stehen die Hypotheken und Grundschulden. Wenn Sie eine Immobilie auf Kredit gekauft haben, hat die Bank eine Grundschuld eingetragen. Diese muss beim Verkauf gelöscht werden - sonst kauft niemand.
Käufer achten besonders auf Abteilung II. Ein Wegerecht durch den Garten oder ein eingetragenes Wohnrecht kann den Preis erheblich drücken.
Relevanz beim Verkauf
Käufer und ihre Banken prüfen:
Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer?
(Abteilung I)
Gibt es Belastungen, die den Wert mindern?
(Abteilung II)
Welche Grundschulden müssen gelöscht werden?
(Abteilung III)
Der Notar prüft den Grundbuchauszug vor dem Kaufvertrag. Ohne aktuellen Auszug kein Notartermin.
Häufige Einträge und ihre Bedeutung
Wegerecht
Nachbar darf einen definierten Weg über Ihr Grundstück nutzen. Minderung: 2-5 Prozent des Grundstückswerts, je nach Umfang.
Grundschuld
Bank hat ein Pfandrecht. Muss beim Verkauf gelöscht werden. Kein Problem, wenn der Kredit bedient wird.
Nießbrauch
Jemand hat das Recht, die Immobilie zu nutzen (wohnen oder vermieten). Solange der Nießbrauch besteht, ist der Verkauf eingeschränkt. Wert: stark gemindert.
Vorkaufsrecht
Die Gemeinde oder ein Dritter hat das Recht, bei Verkauf zum gleichen Preis zu kaufen. In Dresden selten ausgübt, aber es verzögert den Prozess.
Wohnrecht
Ähnlich wie Nießbrauch, aber eingeschränkter. Der Berechtigte darf wohnen, aber nicht vermieten.
Grundbuchauszug beantragen in Dresden
Wo
Amtsgericht Dresden, Grundbuchamt, Lothringer Straße 1. Oder online über das Justizportal Sachsen.
Kosten
Einfacher Auszug 10 Euro, beglaubigter Auszug 20 Euro.
Wartezeit
1-2 Wochen beim Amtsgericht. Online teils schneller.
Tipp: Bestellen Sie den beglaubigten Auszug. Käufer-Banken akzeptieren oft nur beglaubigte Kopien. Der Auszug sollte nicht älter als 3 Monate sein.
Löschung von Einträgen vor dem Verkauf
Grundschuld löschen
Sie brauchen die Löschungsbewilligung der Bank. Bei abbezahlten Krediten: Bank anschreiben, Bewilligung anfordern (dauert 2-4 Wochen). Kosten: 200-500 Euro (Notar + Grundbuchamt).
Wegerecht löschen
Nur mit Zustimmung des Berechtigten. Wenn der Nachbar sein Wegerecht nicht aufgeben will, bleibt es bestehen.
Nießbrauch/Wohnrecht löschen
Nur mit Zustimmung des Berechtigten oder nach dessen Tod. Bei lebendem Berechtigten: Verhandlung nötig (oft gegen Abfindung).
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