Alle Kosten für den Verkäufer auf einen Blick
| Kostenart | Wer zahlt? | Höhe |
|---|---|---|
| Maklerprovision | Käufer + Verkäufer | Je 3,57% (inkl. MwSt.) |
| Notarkosten | Käufer | 1,0-1,5% des Kaufpreises |
| Grunderwerbsteuer | Käufer | 5,5% in Sachsen |
| Grundbucheintragung | Käufer | 0,3-0,5% |
| Löschung Grundschuld | Verkäufer | 200-500 Euro |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Verkäufer | Variabel |
| Energieausweis | Verkäufer | 80-500 Euro |
| Wertgutachten (optional) | Verkäufer | 1.500-3.000 Euro |
Der Verkäufer trägt in der Regel: Maklerprovision, Löschung der Grundschuld, ggf. Vorfälligkeitsentschädigung und Energieausweis. Alles andere zahlt der Käufer.
Notarkosten: Wer zahlt was?
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt (GNotKG).
In der Praxis zahlt der Käufer die Notarkosten. Gesetzlich haften aber beide Parteien. Wenn der Käufer nicht zahlt, kann der Notar sich an den Verkäufer wenden. Das passiert selten — aber es ist gut zu wissen.
Beispiel: 300.000 €
Grunderwerbsteuer: Sachsen mit 5,5%
5,5 % seit 2023
Sachsen hat seit Januar 2023 einen Grunderwerbsteuersatz von 5,5 %. Bei 300.000 Euro Kaufpreis: 16.500 Euro Grunderwerbsteuer. Zahlt der Käufer.
Für den Verkäufer relevant: Der Satz liegt im Mittelfeld — günstiger als in Bundesländern mit 6,5 % (z.B. Brandenburg, NRW), aber höher als in Bayern (3,5 %).
Maklerprovision in Sachsen
In Sachsen ist bei Wohnimmobilien diese Aufteilung üblich:
Verkäufer
3,57%
inkl. MwSt.
Käufer
3,57%
inkl. MwSt.
Beispiel 300.000 €
10.710 €
je Partei
Bei 300.000 Euro Kaufpreis: 10.710 Euro für den Verkäufer und 10.710 Euro für den Käufer. Eine Abwälzung der gesamten Provision auf den Käufer ist bei Wohnimmobilien nicht möglich. Bei Gewerbeimmobilien gelten andere Regeln.
Spekulationssteuer: Wann fällt sie an?
Der potentiell größte Kostenfaktor — und der am häufigsten übersehene.
Steuerfrei wenn:
- •Haltedauer über 10 Jahre (bei Kapitalanlage), oder
- •Eigennutzung im Verkaufsjahr + 2 vorangegangene Kalenderjahre
Steuerpflichtig wenn:
- Haltedauer unter 10 Jahre UND keine durchgehende Eigennutzung
- Steuersatz: Ihr persönlicher Einkommensteuersatz (bis 42%+)
Rechenbeispiel
Das ist oft mehr als alle anderen Verkaufskosten zusammen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn Sie einen laufenden Kredit haben und vor Ende der Zinsbindung verkaufen, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe hängt ab von: Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und aktuellem Zinsniveau.
Faustregel: Je niedriger der Kreditzins und je länger die Restlaufzeit, desto höher die Entschädigung. Bei einem Kredit über 200.000 Euro mit 1,5% Zins und 5 Jahren Restlaufzeit kann die Vorfälligkeit 10.000-15.000 Euro betragen.
Ausnahmen:
Nach 10 Jahren Kreditlaufzeit
Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeit (Paragraf 489 BGB).
Bei Zinsbindungsende
Keine Vorfälligkeit.
Im Todesfall
Bank kann mit 6 Monaten Frist gekündigt werden.
Sonstige Kosten
Energieausweis
Pflicht bei jedem Verkauf. Verbrauchsausweis ab 80 Euro (online), Bedarfsausweis 300-500 Euro. Bei Gebäuden vor 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Löschung der Grundschuld
Wenn eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, muss sie bei Verkauf gelöscht werden. Kosten: 200-500 Euro (Notar + Grundbuchamt).
Gutachten
Optional. Kosten 1.500-3.000 Euro. Sinnvoll bei Erbimmobilien, Scheidungsfällen oder wenn der Marktwert strittig ist.
Rechenbeispiel: Dresdner Wohnung
Verkauf einer 3-Zimmer-Wohnung in Striesen für 280.000 Euro:
Striesen — 3-Zimmer-Wohnung
Ohne Spekulationssteuer bleiben über 95% des Verkaufspreises. Mit Spekulationssteuer (bei kürzerer Haltedauer) kann der Nettoerlös um weitere 20.000-35.000 Euro sinken.
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