Wer eine Immobilie verkauft, will vor allem eines wissen: Was bleibt am Ende wirklich übrig? Der reine Verkaufspreis sagt darüber wenig aus — entscheidend ist der Gewinn, der nach Abzug aller Kosten und einer eventuellen Steuer tatsächlich verbleibt. Mit dem Rechner unten lässt sich diese Zahl für die eigene Immobilie schnell ermitteln.
Gewinnrechner
Anschaffungskosten richtig ansetzen
Die Anschaffungskosten bilden die Basis der Berechnung und umfassen mehr als nur den damaligen Kaufpreis:
- Kaufpreis der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs
- Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer (in Sachsen seit 2023 5,5 %, davor 3,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5-2 %) sowie ggf. Maklerprovision beim Kauf — in Summe meist 7-7,5 % des Kaufpreises
- Nachträgliche Herstellungskosten: größere Modernisierungen (z. B. neues Dach, neue Heizung) zählen ebenfalls zu den Anschaffungskosten und reduzieren so den steuerpflichtigen Gewinn
Wer diese Positionen vollständig erfasst, vermeidet, dass der Gewinn — und damit eine mögliche Steuerlast — höher ausgewiesen wird als nötig.
Veräußerungskosten: Was zieht den Gewinn runter?
Auch beim Verkauf selbst entstehen Kosten, die den Erlös schmälern, bevor der eigentliche Gewinn ermittelt wird:
- Maklerprovision: in Sachsen üblich ca. 3,57 % inkl. MwSt., häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt
- Löschung von Grundschulden: in der Regel 200-500 Euro
- Ggf. Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein laufender Kredit vorzeitig abgelöst wird
Der Nettoverkaufserlös ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich dieser Veräußerungskosten.
Steuerpflicht: Wann wird der Gewinn versteuert?
Der ermittelte Gewinn unterliegt der sogenannten Spekulationssteuer, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Eigentum war und nicht selbst genutzt wurde (§23 EStG). In diesem Fall wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Steuerfrei bleibt der Gewinn dagegen, wenn entweder die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist oder die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt wurde. Für eine genaue Einordnung der eigenen Situation lohnt sich ein Blick auf den Spekulationssteuer-Rechner.
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