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Zugewinnausgleich berechnen bei Scheidung

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Bei einer Scheidung ist der Zugewinnausgleich häufig der finanziell bedeutendste Punkt — vor allem wenn eine Immobilie zum Vermögen gehört. Der Rechner unten berechnet nach der gesetzlichen Formel (§1378 BGB), wer wem wie viel schuldet. Grundlage ist das jeweilige Anfangsvermögen bei Eheschließung und das Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidungsantragstellung.

Zugewinnausgleich-Rechner

Partner A

Partner B

Was ist der Zugewinnausgleich?

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (der Normalfall, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde) bleiben die Vermögen der Partner während der Ehe rechtlich getrennt. Erst bei Scheidung oder Tod erfolgt ein Ausgleich: Wessen Vermögen während der Ehe stärker gewachsen ist, muss die Hälfte des Mehr-Zugewinns an den anderen auszahlen.

Das Prinzip ist simpel — die Praxis ist es oft nicht:

  • Anfangsvermögen: Alles, was Sie bei der Heirat besaßen (abzüglich Schulden). Wichtig: Wird heute häufig unterschätzt, weil es schwer nachweisbar ist. Ein Ehevertrag mit Vermögensaufstellung bei Heirat schafft hier Klarheit.
  • Endvermögen: Ihr gesamtes Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags — Immobilienwert, Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, abzüglich aller Schulden.
  • Zugewinn: Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Negativer Zugewinn wird auf 0 gesetzt (§1374 Abs. 3 BGB).

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Die Formel ist formal einfach:

Zugewinn Partner A = Endvermögen A − Anfangsvermögen A
Zugewinn Partner B = Endvermögen B − Anfangsvermögen B
Ausgleichsforderung = (Zugewinn A − Zugewinn B) / 2

Wenn Partner A einen höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet A dem Partner B die Hälfte der Differenz. Die Ausgleichsforderung ist in Geld zu erbringen — nicht zwingend durch Übertragung der Immobilie selbst.

Beispiel: Partner A hatte bei der Heirat 50.000 € (Ersparnisse) und besitzt heute eine Wohnung im Wert von 280.000 €. Partner B hatte 30.000 € und hat heute 120.000 €. Zugewinn A: 230.000 €, Zugewinn B: 90.000 €, Ausgleich: 70.000 € von A an B.

Immobilien beim Zugewinnausgleich

Eine Immobilie im Endvermögen wird mit dem aktuellen Verkehrswert angesetzt — nicht mit dem ursprünglichen Kaufpreis. Das macht den Zeitpunkt der Bewertung und die Qualität der Wertermittlung entscheidend.

Drei häufige Streitpunkte:

  1. Bewertungsdifferenzen: Finanzamt-Werte, Kaufpreise vergangener Jahre und Gutachterwerte weichen oft voneinander ab. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten oder eine professionelle Werteinschätzung schafft eine belastbare Grundlage für beide Seiten.
  2. Privilegiertes Vermögen: Erbschaften oder Schenkungen, die während der Ehe an einen Partner geflossen sind, können vom Endvermögen abgezogen werden — sie sind dann kein Teil des Zugewinns. Dies muss anwaltlich geklärt und nachgewiesen werden.
  3. Gemeinsames Eigentum: Gehört die Immobilie beiden Partnern je zur Hälfte, wird nur der jeweils zuzurechnende Anteil (die Hälfte des Verkehrswerts) im Endvermögen des jeweiligen Partners angesetzt.

Für eine belastbare Scheidungsfolgenvereinbarung rund um eine Immobilie empfiehlt sich in jedem Fall eine aktuelle Werteinschätzung als gemeinsame Ausgangsbasis.

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FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Vermögensausgleich bei Scheidung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§1363 ff. BGB). Jeder Ehepartner ermittelt, wie viel sein Vermögen während der Ehe gewachsen ist (Zugewinn). Der Partner mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Ausgleichszahlung.
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Zugewinn = Endvermögen (zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags) minus Anfangsvermögen (bei Eheschließung). Ist das Endvermögen geringer als das Anfangsvermögen, beträgt der Zugewinn null — ein negativer Zugewinn wird nicht berücksichtigt. Die Ausgleichsforderung beträgt die Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen beider Partner.
Wie wird eine Immobilie beim Zugewinnausgleich bewertet?
Immobilien werden zum aktuellen Verkehrswert angesetzt — d. h. zum tatsächlich erzielbaren Marktpreis zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Ein unabhängiges Gutachten oder eine professionelle Werteinschätzung ist daher häufig der erste Schritt, bevor die Ausgleichsforderung berechnet werden kann.
Was passiert mit einer gemeinsamen Immobilie bei der Scheidung?
Gehört die Immobilie beiden Partnern, gibt es drei typische Wege: (1) Ein Partner kauft den anderen aus, (2) die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt, (3) die Immobilie bleibt im gemeinsamen Besitz (selten praktikabel). Der Zugewinnausgleich ist dabei unabhängig von der Eigentumsaufteilung zu berechnen — er betrifft das gesamte Vermögen, nicht nur die Immobilie.
Werden Erbschaften beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?
Grundsätzlich können Erbschaften und Schenkungen als privilegiertes Anfangsvermögen behandelt werden: Sie erhöhen dann das Anfangsvermögen des Empfängers, reduzieren seinen Zugewinn und senken die mögliche Ausgleichspflicht. Dies ist rechtlich komplex und sollte anwaltlich geprüft werden — der Rechner berücksichtigt diese Ausnahme nicht.